Gute Nachricht für Südtiroler Skitourengeher
Gute Nachrichten für alle, die das Skitourengehen mit Begeisterung und Verantwortung betreiben, kommen diesmal aus einem Gerichtssaal: Das Friedensgericht von Agordo (BL) hat am 12. Oktober den Rekurs behandelt, den das Berufskollegium der Südtiroler Berg- und Skiführer gegen eine Verwaltungsstrafe eingelegt hat eine Strafe, die gegen einen Bergführer verhängt worden war, weil er sich im freien Skigelände aufgehalten hatte.
Eine Verordnung des Bürgermeisters
Der Betroffene war Anfang Februar 2004 in der Provinz Belluno mit Gästen auf Skitour unterwegs, als er von den Ordnungshütern aufgehalten wurde. Die Dokumente des Bergführers sowie seiner Gäste wurden angefordert, der Bergführer selbst erhielt eine Strafverfügung. Grundlage der Verfügung: Eine Verordnung des Bürgermeisters vom 3. Januar 2003, die den freien Zugang ins Gebirge wegen Lawinengefahr untersagt.
Keine rechtliche Grundlage, die ein Verbot rechtfertigt
Der Richter verwies im Verfahren auf die Unzulässigkeit dieser Verordnung: Gerade weil sie zum Zeitpunkt ihres Erlasses Bezug auf die "aktuelle Situation der Schneedecke und auf die aktuellen Wetterbedingungen" nähme, sei eine Wirksamkeit über ein gesamtes Gemeindegebiet und ununterbrochen über 12 Monate im Jahr nicht legitim. Es gäbe überdies keinerlei rechtliche Grundlage, die ein Verbot des Zugangs ins freie Gelände irgendwie rechtfertigen würde.
Obwohl noch nicht rechtskräftig, ist das Urteil ein entscheidender Schritt gegen die Tendenz, den Bergsport mit unsinnigen Verwaltungsvorschriften reglementieren zu wollen.
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