Gehen sollte man immer am Pistenrand! Gehen sollte man immer am Pistenrand!
08 Januar 2011

Pistentouren - bezahlen für Tourengehen auf Skipisten ?

Sind die Rufe nach einer Tourengeher-Gebühr gerechtfertigt ?

In regelmäßigen Abständen wird das Thema Skitourengehen auf Skipisten in Österreich heiß diskutiert, zwei verschiedene Interessengruppen prallen dabei aufeinander.

Auf der einen Seite die Liftbetreiber, die durch ihre Investitionen in Parkplatz, Pistenpräparierung und vor allem Kunstschneeanlagen einen auch für Tourengeher idealen Betätigungsraum geschaffen haben.

Auf der anderen Seite der Tourengeher, der unterstützt vom Alpenverein auf seine "Wegefreiheit" pocht und auf seinem Recht besteht, diese von den Liftgesellschaften geschaffene Infrastruktur kostenlose zu nutzen.

Die Reibungspunkte sind ist immer die selben:

- Nach Betriebsschluss abfahrende Tourengeher, die die Pistenpräparierung (Seilwinden) behindern. Und in die frisch präparierte Piste Spuren ziehen, die am nächsten Tag dann vereisen.

- Das Gehen im Pistenbereich - tlw. in der Mitte was sich bei sehr steilen Pistenstücken meist nicht vermeiden lässt, da man die oft eisigen Pisten nun man nicht senkrecht und immer am Rand bleibende hinauf gehen kann. Dadurch werden aber Skifahren und Tourengeher gefährdet, da abfahrende Pistenskifahrer selten mit aufsteigenden Tourengehern rechnen.

- Tourengeher die sich nicht an die Parkvorgaben halten. Bzw. noch vor Betriebsbeginn ihren PKW quasi "ungeordnet" abstellen und dann einen vernünftige Parkraumbewirtschaftung durch das in großen Skigebieten vorhandene Ordnerpersonal erschweren.

Unterschiedliche Reaktionen der Liftbetreiber

Die Liftbetreiber reagieren unterschiedlich auf den Ansturm der Tourengeher. Einige Gebieten sind komplett bzw. nach Betriebsschluss für Skitourengeher gesperrt.

In einigen Gebieten ist der Aufstieg am Tag direkt auf der Piste verboten, an einigen Wochentagen gibt es eine spezielle Abendregelung. Viele Skigebiete mit Skihütten haben sogenannte "Skitourengeher Tage" an denen man bis zu einer bestimmten Uhrzeit gewisse Pisten begehen und befahren darf.

Auch in Deutschland tobt gerade ein heftiger Streit zwischen DAV (Alpenverein) und DSV (Skiverband). Die Rechtslage ist auch dort wegen der fehlenden Musterprozesse nicht ganz klar, der juristische Beirat des deutschen Skiverbandes bringt aber folgende Punkte auf den Tisch:

Juristische Beirat des deutschen Skiverband:

1. Eine Piste ist eine Sportanlage, die aus der freien Natur ausgegrenzt ist und auf der zu keiner Zeit ein freies Betretungsrecht besteht.

2. Nach DIN 32 912 ist eine Piste eine zur Abfahrt mit Ski vorgesehene Strecke.

3. Dem Pistenbetreiber obliegt die Verkehrssicherungspflicht.

4. Verstöße gegen die zulässige Nutzung nach Ziffer 1 und 2 können mit Mitteln des Zivilrechts("Hausrecht" des Pistenbetreibers) bzw. des Öffentlichen Rechts (Sperrung durch den zuständigen Hoheitsträger) abgewehrt werden.

Extra Skitourenpiste in Deutschland

In Oberammergau (Deutschland) wurde die erste Skitourenpiste realisiert. Neben der Piste wurde eine extra "Skitourenspur" angelegt, an einer neuralgischen Stelle (gefährlicher Kreuzungsbreich) wurde sogar ein Tunnel angelegt in dem die Skitourengeher unter der Piste hindurch gehen. Die Skitourenpiste, die auch unter Mitwirkung der Firma Dynafit realisiert wurde, endet an einer gemütlichen Hütte, wer noch Kraft hat, kann weitere 200 Hm bis zum Gipfel aufsteigen.

Der Skitourenbereich ist nicht extra beschneit und wurde bis auf den Tunnel (Wellblechröhre) mit relativ wenig Aufwand realisiert. Die Tourengeher müssen am Parkplatz einen Parkgebühr von 3 Euro (3 Stunden) bzw. 4 Euro (ganzer Tag) bezahlen. Dem Liftbenützer wird gegen Vorlage des Parkzettels 2 Euro auf die Tageskarte Rückvergütet.

Tourengeher Beitrag wird kommen

Die Lösung wird eine Tourengeher Beitrag sein, den man evtl. in Form einer Parkgebühr entrichtet. Dies wird ja schon in einigen Skigebieten praktiziert - auch bei Touren im freien Gelände wird oft eine Parkgebühr verlangt, diese wird von den Tourengehern auch meist anstandslos entrichtet. Alternativ wäre auch eine Tourengeher-Tageskarte (bzw. Saisonkarte) denkbar.

Durch den Kartenkauf müssten die Liftbetreiber aber auch dem Risiko eines Zusammenstoßes von Abfahrenden Skifahrer und aufsteigendem Tourengeher mit Maßnahmen wie z.B. Beschilderung der Aufstiegsroute oder eigene Skitourenspur (die gibt es schon in einigen Skigebieten) entgegen wirken. Evtl. müsste diese Skitourenspur sogar extra beschneit werden um ein ausweichen auf die Abfahrtspiste zu verhindern.

Die Höhe dieses Beitrages (in Kärntner Skigebieten derzeit 5 Euro) wird noch für Diskussionsstoff sorgen. Eine landesweite Regelung wird es wohl eher nicht geben, da die Interessen der einzelnen Skigebiete sehr unterschiedlich sind.

DAV-Sicherheits Regeln für Tourengehen auf Skipisten: mehr....

Tipp: Aktuelle Broschüre/Führer

Pistentouren im Großraum Innsbruck

Salzburger Pistentourenguide

DAV-Broschüre zum Pistentourengehen

Weblinks:

Skitoruenpiste Oberammergau

Tourengeher Regelung Kaasberg (OÖ)

Koch Alpin



Kommentare