Der Unfall auf der Ottenalm, bei dem beide Bandverbindungen zum korrekt eingehängten Karabiner gerissen sind, löste die bis dato größte Rückrufaktion von Klettersteigsets aus. Grund war die gleichzeitige Verwebung von Gummi- und Bandfasern. Durch die bei der Benutzung entstandene Reibung wurden die Bandfasern beschädigt und so kam es zum kompletten Riss des Klettersteigsets.
Ein 17-jähriger Kletteranfänger war in einem schweren Klettersteig unterwegs und verunglückte tödlich. Dem Hersteller des bei diesem Unfall verwendeten Klettersteigsets konnte kein Verschulden vorgeworfen werden, da er diese Abnahme der Festigkeit nicht erkennen konnte - wohl aber soll der Begleiter des Verunfallten in die Pflicht genommen werden.
Der Begleiter soll den unerfahrenen Jugendlichen angeblich zu der schweren Tour überredet haben und es unterlassen haben, den 17-Jährigen mit einem zusätzlichen Sicherungsseil zu sichern. Beim Gericht in Innsbruck wurde daher Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eingebracht.
In wie weit für den Begleiter aber erkennbar hätte sein müssen, dass es bei korrekter Benützung des Klettersteigsets zu einem Totalabsturz kommt, werden die weiteren Verhandlungen zeigen. In der Regel halten korrekt verwendete Klettersteigsets und es kommt nicht zum Totalabsturz. Es waren ja beide Karabiner richtig eingehängt. Fälle von tödlichen Unfällen beim normalen Sturz ins Klettersteig-Set gibt es wohl eher selten bis gar nicht und eine zusätzliche Seilsicherung wird zwar in Lehrbüchern verlangt, in der Praxis aber nur bei Kindern praktiziert. Hätte das Klettersteigset, die von einem normalen Klettersteigset zu erwartenden Haupteigenschaften erfüllt, wäre gar nichts passiert, da auf dem besagten Klettersteig auch die Abstände der Verankerungen sehr kurz sind.
Bei "fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" besteht eine erhöhte Strafandrohung bis zu 3 Jahren. Es ist aber auch erforderlich, dass die besonders gefährlichen Verhältnisse erkannbar waren.
Ob der Verleiher - das Klettersteigset wurde anglich auf der unter dem Klettersteig befindlichen Almhütte ausgeliehen - mit Konsequenzen zu rechnen hat - ist nicht bekannt. Laut Berichten hat man die "flauschige" Ausfransung aber an den betroffenen Klettersteig-Sets gesehen.
Zuletzt sei angeführt, dass es in diesem Verfahren offenbar nur um die strafrechtliche Komponente gehen wird und ein mögliches zivilrechtliches Verfahren noch folgen kann. Ob in diesem Verfahren ein Verschulden bei der Nichteinhaltung versprochener Eigenschaften eines Produkts ein Rolle spielt, wird ggf. geklärt werden.
Webtipp: Der Klettersteig auf der Ottenalm
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