Dank sinkender Infektionszahlen wird in Österreich der Shutdown schrittweise gelockert. Bewegung im Freien ist in Österreich mit zwei wichtigen gesetzlichen Einschränkungen erlaubt:
- Alleine und mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben,
- zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
(Quelle: Covid19 §2 Z1 VO, §2 Abs. 5)
Wie kann das bei den Outdoorsportarten Klettern, Klettersteiggehen, Skitourengehen, Bergsteigen und -wandern funktionieren und was kann man noch zusätzlich tun, um sich nicht anzustecken?
Sportklettern im Klettergarten und Bouldern:
Man darf derzeit (17.04.2020) nur alleine oder mit Personen aus seinem Haushalt klettern oder bouldern gehen, wenn man zu anderen Personen im Klettergarten einen Mindestabstand von einem Meter einhält.
Darüber hinaus gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen. Folgende Maßnahmen können aber die Ansteckung weiter verhindern.
- Nicht nebeneinander in Routen klettern, sondern bei der Routenwahl auch auf – besser mehr als einen Meter – Abstand achten!
- Hände nach dem Klettern gut waschen, ggf. desinfizieren und sich beim Klettern nicht ins Gesicht greifen!
- Möglichst großen Abstand zu anderen Seilschaften im Klettergarten halten!
Restrisiko: Eher gering, Ansteckung über Griffe.
Sollte eine Regelung für gemeinsames - mit haushaltsfremden Personen - Klettern im Klettergarten gefunden werden, ist die evtl. mögliche Ansteckung über die Ausrüstung zu berücksichtigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, müsste jeder immer mit der eigenen Ausrüstung (Expressschlingen, Seil) klettern. Das Seil wird zwar von beiden Kletterern angefasst, aber in der Regel immer an unterschiedlichen Stellen. Hilfreich auch, wenn der Sichernde, wie dzt. schon vereinzelt üblich, beim Sichern Handschuhe trägt. Auch macht beim nicht immer vermeidbaren engen Nebeneinander ein Mundschutz und für den Sichernden das Tragen einer die gesamten Augen gut umschließenden Brille Sinn, da der Kletterer ja oft über dem Sichernden klettert.
Mehrseillängen-Klettertouren:
Derzeit (17.04.2020) nur mit Personen aus seinem Haushalt machbar, wenn man den Mindestabstand zu anderen Seilschaften einhält.
Darüber hinaus gilt:
- Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
- Hände nach dem Klettern desinfizieren!
Restrisiko: Ansteckung über Griffe.
Kletter- und Boulderhallen:
Sind und bleiben bis auf Weiteres leider geschlossen.
Klettersteig - Klettersteiggehen:
Das Klettersteiggehen ist als Einzelsportart unter Einhaltung des 1-Meter-Mindesabstandes zu anderen Personen uneingeschränkt möglich. D.h. ich kann alleine oder mit Personen aus meinem Haushalt, ABER NICHT gemeinsam mit haushaltsfremden Personen Klettersteige begehen, wenn ich dabei zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand von 1-Meter einhalte.
Zusätzlich sollte man aber folgendes beachten:
- Handschuhe – keine an den Fingerspitzen geöffneten – tragen und sich damit nicht ins Gesicht (Mund, Nase, Ohren) fassen!
- Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
- Abstände, auch alleine aus Sicherheitsgründen – wenn möglich mehr als den empfohlenen 2 Anker Abstand - einhalten!
- Überholen nur auf Absätzen, Bändern, Gehstrecken unter Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter!
- Vorausschauend aufsteigen, sodass man nicht auf den Vordermann aufläuft!
- Klettersteige nicht in Gegenrichtung begehen, oder über Klettersteige absteigen!
Restrisiko: Eher gering
Gute Infos über die über 400 Klettersteige in Österreich findet ihr im aktuellen Klettersteigführer Österreich. Derzeit sind aber sehr viele Klettersteige, insbes. stark frequentierte und auch talnahe Steige, gesperrt.
Skitouren
Skitouren sind als Einzelsportart mit Mindestabstand uneingeschränkt möglich. D.h. ich kann alleine oder mit Personen aus meinem Haushalt, ABER NICHT gemeinsam mit haushaltsfremden Personen Sktiouren unternehmen, wenn ich dabei zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand von 1-Meter einhalte.
Folgendes sollte man auch hier beachten:
- Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
- Noch größere Vorsicht bei der Skitourenauswahl und Einschätzung der Lawinensituation.
- Im Gipfelbereich und auf dem Kamm die Abstände einhalten (gegebenenfalls warten bis genügend Platz ist)!
Restrisiko: Eher gering
Bergsteigen und Bergwandern:
Als Einzelsportart unter Einhaltung des Ein-Meter-Sicherheitsabstandes möglich. D.h. ich kann alleine oder mit Personen aus meinem Haushalt, ABER NICHT gemeinsam mit haushaltsfremden Personen Wanderungen, Bergwanderungen oder Hochtouren unternehmen, wenn ich dabei zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand von 1-Meter einhalte.
Sobald auf Hochtouren oder im schwereren Gelände gesichert werden muss, gilt das für Mehrseillängen-Routen gesagte. Auch hier nicht ans Limit gehen und die allgemein gültigen Sicherheits-Standards (auf dem Gletscher angeseilt gehen etc..) einhalten!
Restrisiko: Als Einzelsportart eher gering, Ansteckung über Griffe.
ACHTUNG: Bei Skitouren und Bergwanderungen ist zu beachten, dass auch in den Bergen ein Grenzübertritt in Nachbarländer und ein Eintritt in die wenigen noch unter Quarantäne stehenden Gebiete nicht gestattet ist! Auch gelten in den Quarantäne-Gebieten eventuell noch schärfere Ausgangsbeschränkungen!
Anreise mit dem Auto und Motorrad
Kein Problem, wenn alleine, oder mit Personen die im gemeinsamen Haushalt leben. Man darf mit dem Auto derzeit überall in Österreich hinfahren, außer in Quarantänegebiete. Motorradfahren ist analog zum Auto grundsätzlich auch erlaubt, hier wird aber aufgrund des hohen Unfallrisikos um Zurückhaltung ersucht. Erlaubt sind auch seit kurzem Fahrgemeinschaften mit Fremden unter Verwendung von Mundschutz. Hier ist die Ansteckungsgefahr aber dennoch hoch und man wird sich mit der Erklärung "Ich betrete den öffentlichen Ort aber danach alleine" schwertun, wenn man in der Gruppe anreist;-), also bitte keine Fahrgemeinschaften!
Anreise mit Offis
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist seit 14. April 2020 auch für Freizeitfahrten wieder erlaubt. Die bei vielen beliebten Überschreitungen sind daher wieder möglich. Bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es ist zu beachten, dass in Bussen derzeit keine Fahrkarten verkauft werden. Diese müssen vorab an Fahrkartenautomaten (an größeren Haltestellen und Bahnhöfen) oder am Smartphone gekauft werden. Seilbahnen als Zustiegshilfe sind zumindest bis Ende April 2020 außer Betrieb.
Hütten
Was die Übernachtungsmöglichkeit auf Hütten betrifft, ist zu beachten, dass die Hütten bezüglich Corona den "normalen" Beherbergungsbetrieben gleichgestellt und daher bis mindestens Mitte Mai 2020 geschlossen sind. Auch die Winterräume dürfen nicht benützt werden. Wer trotzdem mehrtägige Touren machen möchte, kann - je nach Bundesland - zelten. In Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg ist das oberhalb der Baumgrenze meist legal möglich. Sehr restriktiv sind hingegen Kärnten, Niederösterreich und Tirol.
Auch gut zu wissen:
Klettersteige und markierte Wander- und Bergwege gelten als Wege im Sinne des § 1319a ABGB und sind KEINE Sportstätten! Wer in gewachsenen Klettergärten, Mehrseillängenrouten klettert oder Skitouren geht, bewegt sich lt. derzeit herrschender Lehre weglos in der Natur.
Zu Klettersteigunfällen: „Bedenkt man die hohen Begehungszahlen, so erscheint das Risiko, sich bei korrekter Anwendung der Sicherheitsausrüstung beim Klettersteiggehen lebensbedrohliche oder tödliche Verletzungen zuzuziehen, sehr gering (2 Fälle im Bundesland Tirol in 7 Jahren!)." Quelle Kuratorium für alpine Sicherheit – Analyse Berg 2018. Die Bergsportdisziplin mit den meisten Unfalltoten im Jahr 2019 war Wandern/Bergsteigen mit 107 Toten (Quelle: Österreichisches Kuratorium für alpine Sicherheit).
Sperren einhalten: Sind Klettersteige, Klettergärten gesperrt, so müssen diese Sperren beachtet werden. Wenn ihr nicht wisst, ob ein Klettersteig, Klettergarten oder auch Wanderweg offen ist, nehmt mit dem Erhalter Kontakt auf.
ABSTAND HALTEN – das oberste Gebot in der Corona-Krise gilt uneingeschränkt auch für das Klettern, Klettersteiggehen, Skitourengehen und Bergsteigen. Nur wenn wir dabei DISZIPLINIERT vorgehen und uns STRIKT daran halten, werden wir unsere Lieblingssportarten auch in dieser Zeit weiter ausüben können. Bitte beachtet das!!!
Wenn ihr euch bei der geplanten Bergtour unsicher seid, nehmt doch einfach Kontakt mit dem/der BergführerInn eures Vertrauens auf. Sie sind die Profis am Berg, die auch in Krisenzeiten für euch mit Rat und Tat bereitstehen!
Fazit bergsteigen.com: Bergsport ist grundsätzlich - vor allem mit Zurückhaltung - möglich. Klettersteiggehen, Bouldern, Skitouren und Bergwandern kann man relativ unproblematisch als Einzelsportart (d.h. alleine oder mit Personen aus meinem Haushalt) mit dem nötigen Abstand betreiben. Sportklettern und Mehrseillängenklettern ist derzeit (17.04.2020) nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt möglich.
Sportminister Kogler hat die Sportverbände am 15.4. in einer Pressekonferenz aufgerufen, Empfehlungen für die Ausübung ihrer Sportarten auszuarbeiten. Der Verband für den Bergsport in Österreich ist der VAVOE (Verband alpiner Vereine Österreichs). Man wird sehen, ob es ab 1. Mai auch eine Regelung für gemeinsames - mit nicht im gemeinsamen Haushalt wohnenden Personen - Klettern im Klettergarten gibt. Sinnvoll wäre auch, wenn man bei der möglichen Regelung für den gemeinsamen Bergsport die Bergführer berücksichtigt - das Führen von weiten, alpinen Bergwanderungen, Skitouren oder Klettersteigtouren wäre problemlos mit dem nötigen Mindestabstand möglich und würde sicher erheblich zur Sicherheit bei diesen Touren und Schonung der Einsatzkräfte beitragen.
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