Weniger Lawinentote, auch Dank besserer Ausrüstung und Schulung (c) Ortovox Weniger Lawinentote, auch Dank besserer Ausrüstung und Schulung (c) Ortovox
04 März 2020

Deutlich weniger Lawinentote in Österreich

Der bisherige Winter 2019/2020 brachte einen starken Rückgang bei den Lawinentoten. Auf den Pisten starben dafür wesentlich mehr Menschen als im Vorjahr

Alpinunfallstatistik Österreich Winter 2019/20 - Betrachtungszeitraum: 1.11.2019 bis 1.3.2020


Lawinenunfälle — Österreich: 6 Tote sind in Österreich durch Lawinen im betrachteten Zeitraum ums Leben gekommen, davon 5 in Tirol und ein Lawinentoter in Vorarlberg, alles Männer. Die Lawinenopfer verteilen sich nach Disziplin und Nationalität folgendermaßen: 4 Skitour und 2 Variante; Je 2 Opfer aus Österreich, Deutschland und den Niederlanden.

-  Alpinunfälle gesamt — Österreich: Ca. 290 weniger Verunfallte bei Alpinunfällen weniger als  im  Vorjahr  für  den  Betrachtungszeitraum.  Im  betrachteten  Zeitraum  kamen  82 Personen in Österreichs Bergen ums Leben (Vorjahr: 86 Tote; Mittel 10 Jahre: 88).

-  Piste/Skiroute — Österreich: Die Zahl der Verletzten auf den Pisten/Skirouten Österreichs liegt bei ca. 2.975 Verletzten — fast ident zum Vorjahr mit 3.005 Verletzten. Insgesamt gab es 28 Tote im organisierten Skiraum (Vorjahr: 15 Tote; Mittel 10 Jahre: 25). Im Zehnjahresmittel (Zeitraum: 1.11. bis 31.10.) sterben auf Österreichs Pisten 35 Personen 2 pro Jahr. Im Winter 2019/20 kamen 15 Personen durch eine Herz-Kreislauf-Störung, 6 Wintersportler bei einem Sturz, 5 beim Aufprall gegen ein Hindernis, je eine Person durch Absturz und Kollision ums Leben. Der Helm gehört zur Standardausrüstung und zum Erscheinungsbild auf den Pisten in Österreich. In Anbetracht der Verletzungsgefahr von Fahrten über den Pistenrand hinaus, u. a. Stürzen sollten weitere Schutzausrüstungen, wie entsprechende Rückenprotektoren von den Wintersportlern in Betracht gezogen werden.

- Piste/Skiroute — Österreich: Die Nationalität der Verunfallten auf Österreichs Pisten sieht wie folgt aus: ca. 38 % kommen aus Deutschland, ca. 22 % aus Österreich und 8 % aus den Niederlanden. Der Rest verteilt sich auf die Länder Großbritannien, Schweiz sowie andere Länder.

- Piste/Skiroute  —  Unfälle  mit  Fahrerflucht  —  Österreich:  Die  Anzahl  der  Unfälle  mit Fahrerflucht im Verhältnis zur Anzahl der erfassten Unfälle auf Pisten/Skirouten liegt im langjährigen Mittel bei ca. 22 %. Es sind nur marginale Rückgänge in ganz Österreich zu registrieren.

Piste/Skiroute  und  Alkoholisierung  —  Österreich:  Der Anteil von Pistenunfällen mit Alkohol ist lt. der erfassten Unfälle relativ gering. Im Zeitraum 01.11.2019 bis 01.03.2020 wurden von der Alpinpolizei 2 % der verunfallten Wintersportler auf der Piste mit der Angabe Alkoholisierung registriert. Bei Betrachtung des langjährigen Mittels für den Zeitraum 01.11. bis 31.10. entfallen auf die Angabe Alkoholisierung und Pistenunfall lediglich 1 %.

EXPERTENTIPPS:

Alpinpolizei / BM. I. — Verhaltensempfehlung bei Fahrerflucht:

Bei knapp einem Fünftel der Kollisionsunfälle auf Österreichs Skipisten kommt es zu einer Fahrerflucht eines der Beteiligten. Wer einem Verletzten nicht Erste Hilfe leistet, handelt nicht nur moralisch bedenklich, sondern begeht auch eine Straftat: „Imstichlassen eines Verletzten“ (§ 94 StGB — Strafrahmen nach Abs. 1 ein Jahr, bei schwerer Körperverletzung zwei Jahre). Die Alpinpolizei empfiehlt, zunächst dem Verletzten die erforderliche Hilfe zu leisten und so schnell wie möglich einen Notruf abzusetzen (mit der Notrufnummer 112), von dort  wird  die  zuständige  Streife  der  Alpinpolizei  verständigt.  Weiters  sollte  man,  wenn möglich, so schnell wie möglich zur nächsten Liftstation fahren und eine Beschreibung des Fahrerflüchtigen abgeben. Auch Zeugen haben die Möglichkeit, etwas gegen Fahrerflüchtige zu unternehmen. § 80 der Strafprozessordnung besagt, dass jedermann berechtigt ist, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch unverzüglichen Anzeige bei der Polizei erstatten muss, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann, dass eine Person eine strafbare Handlung (…) unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde.

Keinesfalls sollte man sich selbst oder andere gefährden. Wenn es die Situation ermöglicht, ist jedoch Zivilcourage angebracht. Ein Foto des Fahrerflüchtigen kann auch sehr hilfreich sein.“, so Hans Ebner, Leiter der Alpinpolizei Österreich.

Quelle: Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit / BM. I Alpinpolizei



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