Klettern im Rahmen der COVID 19-NotMV Klettern im Rahmen der COVID 19-NotMV
17 November 2020

Bergsteigen, Klettern, Klettersteiggehen und Skitourengehen im Lockdown II

Die wichtigsten Einschränkungen, was ist noch erlaubt und was sind die wichtigsten Dos and Don'ts!

Seit 17. November 2020, 0:00 Uhr gilt der Lockdown 2 auf Basis der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung. Grund dafür sind die steigenden Infektionszahlen und die drohende Überlastung der Spitäler. Für den Bergsport hat sich im Vergleich zum ersten Lockdown nur wenig geändert:

Gemäß COVID-19-NotMV  § 1 Abs. 1 Z 5 und § 2 Abs. 1  ist in Österreich bis 6. Dezember 2020, 24:00 Uhr der

Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und das Betreten öffentlicher Orte im Freien erlaubt,

wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Auch nach fast zehn Monaten Corona sollten wir nicht vergessen, dass das Virus auch auf festen Gegenständen haftet, wobei diese Gefahr als gering eingestuft wird. 

Wie kann das daher bei den Outdoorsportarten Klettern, Klettersteiggehen, Skitourengehen, Bergsteigen und -wandern funktionieren und was kann man noch zusätzlich tun, um sich nicht anzustecken?

Sportklettern im Klettergarten und Bouldern:

Ist derzeit nur alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, oder wenn man zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand von einem Meter einhält, möglich.

Darüber hinaus gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen. Folgende Maßnahmen können aber die Ansteckung weiter verhindern.

  1. Nicht eng nebeneinander in Routen klettern, sondern bei der Routenwahl auch auf Abstand achten!
  2. Möglichst großen Abstand zu anderen Seilschaften im Klettergarten halten!

Restrisiko: Eher gering 

Es ist die evtl. eine mögliche Ansteckung über die Ausrüstung zu berücksichtigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, müsste jeder immer mit der eigenen Ausrüstung (Expressschlingen, Seil) klettern. Das Seil wird zwar von beiden Kletterern angefasst, aber in der Regel immer an unterschiedlichen Stellen. Hilfreich auch, wenn der Sichernde, wie dzt. schon vereinzelt üblich, beim Sichern Handschuhe trägt. Auch macht beim nicht immer vermeidbaren engen Nebeneinander ein Mundschutz und für den Sichernden das Tragen einer die gesamten Augen gut umschließenden Brille Sinn, da der Kletterer ja oft über dem Sichernden klettert. 

Mehrseillängen-Klettertouren:

Derzeit  (eigentlich nur alleine, was z.B. im rope solo nur den Experten vorbehalten ist), mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, oder wenn man zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand von einem Meter einhält, möglich.

Darüber hinaus gilt, wie im ersten Lockdown:

  1. Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
  2. Hände nach dem Klettern waschen!

Restrisiko: Eher gering

Kletter- und Boulderhallen:

Sind und bleiben bis einschließlich 6. Dezember 2020 leider geschlossen. 

Klettersteig - Klettersteiggehen:

Das Klettersteiggehen ist als Einzelsportart unter Einhaltung des 1-Meter-Mindesabstandes zu anderen Personen uneingeschränkt möglich. D.h. alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, oder wenn man zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand von einem Meter einhält, möglich.

Zusätzlich sollte man aber folgendes beachten:

  1. Handschuhe tragen!
  2. Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
  3. Abstände, auch alleine aus Sicherheitsgründen einhalten!
  4. Überholen nur auf Absätzen, Bändern, Gehstrecken unter Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter!
  5. Vorausschauend aufsteigen, sodass man nicht auf den Vordermann aufläuft!
  6. Klettersteige nicht in Gegenrichtung begehen oder über Klettersteige absteigen!

Restrisiko: Eher gering

Gute Infos über die über 400 Klettersteige in Österreich findet ihr im aktuellen Klettersteigführer Österreich. Derzeit sind aber sehr viele Klettersteige, insbesondere stark frequentierte und auch talnahe Steige, gesperrt.

Skitouren

Skitouren sind als Einzelsportart mit Mindestabstand uneingeschränkt möglich. D.h. alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, oder wenn man zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand von einem Meter einhält, möglich.

Folgendes sollte man auch hier beachten:

  1. Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
  2. Noch größere Vorsicht bei der Skitourenauswahl und Einschätzung der Lawinensituation.
  3. Im Gipfelbereich und auf dem Kamm die Abstände einhalten (gegebenenfalls warten bis genügend Platz ist)!

Restrisiko: Gering

Bergsteigen und Bergwandern:

Als Einzelsportart unter Einhaltung des Ein-Meter-Sicherheitsabstandes möglich. D.h. alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, oder wenn man zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand von einem Meter einhält, möglich.

Sobald auf Hochtouren oder im schwereren Gelände gesichert werden muss, gilt das für Mehrseillängen-Routen gesagte. Auch hier nicht ans Limit gehen und die allgemein gültigen Sicherheits-Standards (auf dem Gletscher angeseilt gehen etc..) einhalten!

Restrisiko: Als Einzelsportart eher gering, Ansteckung über Griffe.

ACHTUNG: Bei Skitouren und Bergwanderungen ist zu beachten, dass auch in den Bergen ein Grenzübertritt in Nachbarländer möglich ist und dort gegebenenfalls andere Bestimmungen herrschen!  

Anreise mit dem Auto und Motorrad 

Grundsätzlich darf man in ganz Österreich sich zur körperlichen und psychischen Erholung im Freien aufhalten! KFZ-Anreise ist kein Problem, wenn alleine, oder mit Personen die im gemeinsamen Haushalt leben. Man darf mit dem Auto derzeit überall in Österreich hinfahren, um sich in der Natur körperlich und physisch zu erholen. Motorradfahren ist analog zum Auto grundsätzlich auch erlaubt, hier wird aber aufgrund des hohen Unfallrisikos um  Zurückhaltung ersucht. Erlaubt sind auch Fahrgemeinschaften mit Fremden unter Verwendung von Mundschutz und zwei Personen pro Sitzreihe. Hier ist die Ansteckungsgefahr aber dennoch hoch und man wird sich mit der Erklärung "Ich betrete den öffentlichen Ort aber danach alleine" schwertun, wenn man in der Gruppe anreist;-), also bitte keine Fahrgemeinschaften!

Anreise mit Offis

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auch für Freizeitfahrten erlaubt. Die bei vielen beliebten Überschreitungen sind daher weiterhin möglich. Bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Seilbahnen als Zustiegshilfe sind aber NICHT in Betrieb.

Hütten

Was die Übernachtungsmöglichkeit auf Hütten betrifft, ist zu beachten, dass die Hütten bezüglich Corona den "normalen" Beherbergungsbetrieben gleichgestellt und daher geschlossen sind.  

Auch gut zu wissen:

Klettersteige und markierte Wander- und Bergwege gelten als Wege im Sinne des § 1319a ABGB und sind KEINE Sportstätten! Wer in gewachsenen Klettergärten, Mehrseillängenrouten klettert oder Skitouren geht, bewegt sich laut derzeit herrschender Lehre weglos in der Natur.

Sperren einhalten: Sind Klettersteige, Klettergärten gesperrt, so müssen diese Sperren beachtet werden. Wenn ihr nicht wisst, ob ein Klettersteig, Klettergarten oder auch Wanderweg offen ist, nehmt mit dem Erhalter Kontakt auf. 

ABSTAND HALTEN – das oberste Gebot in der Corona-Krise gilt uneingeschränkt auch für das Klettern, Klettersteiggehen, Skitourengehen und Bergsteigen. Nur wenn wir dabei DISZIPLINIERT vorgehen und uns STRIKT daran halten, werden wir unsere Lieblingssportarten auch in dieser Zeit weiter ausüben können. Bitte beachtet das!!!

Fazit bergsteigen.com: Bergsport ist grundsätzlich - vor allem mit Zurückhaltung UND ABSTAND - möglich. Klettersteiggehen, Bouldern, Skitouren und Bergwandern kann man relativ unproblematisch als Einzelsportart (d.h. alleine, mit Personen aus meinem Haushalt) mit dem nötigen Abstand betreiben. Sportklettern und Mehrseillängenklettern ist mit1-Meter-Abstand oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt möglich.

Anmerkung: Die Umlegung der neuen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung auf den Bergsport stellt wie beim ersten Lockdown NUR die Ansicht der Redaktion dar. Uns ist auch bis dato kein Ansteckungsfall im Bergsport bekannt, was aber eher daran liegt, dass bei den Behörden generell sehr große Unklarheit über die Ansteckungsorte herrscht. Es scheint aber so, als würde man sich im freien weniger leicht mit dem Virus infizieren. 

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